Katharina Dellschau
Anwältin des Kindes
Auf meiner Internetseite finden Sie Informationen über die Tätigkeit als Verfahrensbeistand. Meine Aufgabe ist es, das Interesse des Kindes
zu ermitteln und im Rahmen gerichtlicher Verfahren zur Geltung zu bringen.
In der Rolle als Anwältin des Kindes sehe ich mich vor allem dem Kind verpflichtet.
Im Gespräch mit dem Kind bin ich sozusagen als sein "Anwalt" tätig und sensibilisiere die beteiligten Erwachsenen für die Perspektive
und Interessen der betroffenen Kinder.
Gleichzeitig vermittle ich dem betroffenen Kind Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens aus der Erwachsenenperspektive
in einer altersgerechten Art und Weise.
Das Wohl des Kindes steht an allererster Stelle
Ich kann im Interesse des Kindes auch Rechtsmittel einlegen, ohne aber gesetzlicher Vertreter des Kindes zu sein.
Für wen arbeite ich?
Meine Ernennung und Bestellung zum Verfahrensbeistand erhalte ich von den Amtsgerichten bzw. den zuständigen Familiengerichten.
Auch von den Eltern, den Jugendämtern, dem Kinderschutzbund, den freien Verbänden sowie von Rechtsanwälten und allen Personen,
die mit dem Kindes- bzw. Jugendfall zu tun haben, kann die Bestellung eines Verfahrensbeistands angeregt werden.
Therapiehund
zur Person
- Katharina Dellschau
- Zertifizierter VB Verfahrensbeistand
- Mitglied im Fachverband Anwalt des Kindes
Berufliche Erfahrung und Referenzen
- Leiterin einer Kindertagesstätte, Leitung eines Hortes sowie einer Wohngruppe
- Mitarbeiterin Jugendamt Kassel
Anwältin des Kindes
Amtsgerichte: Pfaffenhofen an der Ilm, Ingolstadt, München, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim
seit 2013 Standort Nentershausen
- Ausbildung zur Mediatorin
- Referentin für Anwälte des Kindes
- Referentin für Umgangspflegschaften